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Lastenrad-Förderung in Niedersachsen

Die Förderung "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern " des Landes Niedersachsen ist aktiv. Ein weiterer großer Vorteil für die Bürger*innen des Landes: es gibt zahlreiche Städte, die ein eigenes Förderprogramm anbieten.


Landesweite Lastenrad-Förderung in Niedersachsen

Wie in den meisten Bundesländern ist auch in Niedersachsen die Nachfrage für Lastenfahrräder sehr hoch. Daher werden seit dem 25. Mai 2023 weitere Anträge für das "Förderprogramm Lastenräder Niedersachsen " angenommen.

Gefördert werden Unternehmen, Körperschaften, Vereine und Stiftungen, die sich ein Lastenrad, E-Lastenrad oder Lasten S-Pedelec anschaffen möchten und zum Verleih anbieten.

Für den Kauf eines neuen Lastenrads vergibt die NBank einmalig einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 400 Euro für ein Lastenrad und 800 Euro für ein E-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec. Die Mindestnutzlastzuladung beträgt 40 Kilogramm.

Weitere Informationen zur Förderung in Niedersachsen: nbank.de


Kommunale Lastenrad-Förderungen in Niedersachsen

Einige kommunale Förderprogramme sind bereits ausgelaufen. Das betrifft Bentheim, Buchholz in der Nordheide, Nordholm, Oldenburg, Osnabrück, Quakenbrück und Wallenhorst. Eine Wiederaufnahme ist vorerst nicht geplant. Dennoch solltest du bei deiner Stadt oder Gemeinde nachfragen, ob die Anschaffung eines Lastenrads gefördert wird, denn oft wird nur in den lokalen Medien einmalig auf Förderprogramme hingewiesen.

Lastenrad-Förderung in Braunschweig

Sowohl Gewerbetreibende, Selbständige, Stiftungen und Genossen sowie Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig werden gefördert. Privatpersonen erhalten keine Zuschüsse.

Die Stadt Braunschweig fördert zulassungs- und versicherungsfreie Lastenräder ohne batterieelektrische Tretunterstützung sowie Lasten-Pedelecs mit batterieelektrischer Tretunterstützung und mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 Kilometer pro Stunde. Für ein Lastenrad ohne elektrische Antriebsunterstützung bekommst du als Zuschuss 25 Prozent der Netto-Kosten, jedoch maximal 500 Euro. Wenn du dir ein Lastenrad mit unterstützendem Elektromotor anschaffst, kannst du mit einem Zuschuss von 25 Prozent der Netto-Kosten rechnen, jedoch mit maximal 1.000 Euro. Die Förderung wird jedoch nur gewährt, wenn das Lastenrad vor dem Antrag noch nicht gekauft wurde.

Weitere Informationen zur Förderung in Braunschweig: braunschweig.de

Lastenrad-Förderung in Buchholz in der Nordheide

Das Förderprogramm "Stadtklima Buchholz" bezuschusste private Haushalte, deren Hauptwohnsitz nachweisbar in Buchholz in der Nordheide war. Das Programm endete mit dem Jahr 2022. Die Stadt gewährte einen Zuschuss von 20 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Jeder private Haushalt konnte sich maximal zwei Elektrofahrräder fördern lassen. Das neue Lastenfahrrad durfte dabei nur bis zu 25 Kilometer pro Stunde Tretkraftunterstützung und eine Motorleistung von maximal 500 Watt aufweisen.

Um die Förderung für ein E-Cargobike zu bekommen, musstest du nicht warten, bis du einen positiven Förderbescheid erhalten hast. Es reichte aus, wenn du den Kaufbeleg bzw. die Rechnung , die nachweist, dass der Kauf nicht mehr als 12 Monate her ist und bei einem in Buchholz ansässigen Händler getätigt wurde, vorlegen konntest.

Sobald eine neue Förderung beschlossen wurde, informieren wir dich hier.

Weitere Informationen zur Förderung in Buchholz in der Nordheide: buchholz.de

Lastenrad-Förderung in Grafschaft Bentheim

Der Landkreis Grafschaft Bentheim förderte Gewerbetreibenden den Kauf von Lastenrädern sowie E-Lastenrädern. Privatpersonen waren nicht antragsberechtigt. Dabei gab es 500 Euro für gewerblich genutzte Cargobikes ohne E-Antrieb und bis zu 1.000 Euro für Lastenräder mit E-Antrieb.

Eine genaue Information, ob und wann der Fördertopf wieder gefüllt wird, wurde bislang nicht veröffentlicht. Wir informieren dich, wenn neue Fördermittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zur Förderung in Grafschaft Bentheim: grafschaft-bentheim.de

Lastenrad-Förderung in Hemmingen

Die Stadt Hemmingen fördert Lastenräder oder Lasten-Pedelecs für Privatpersonen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der "Förderrichtlinien zum Klimaschutz in der Stadt Hemmingen ". Bezuschusst wird sowohl der Kauf eines Lastenfahrrades ohne elektrische Unterstützung als auch mit Elektromotor. Es werden pauschal höchstens 500 Euro ausbezahlt, jedoch maximal 20 Prozent des Kaufpreises inklusive der Umsatzsteuer.

Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Dazu musst du die Rechnung und eventuelle Bescheinigungen vorlegen. Die Kumulierung mit anderen Fördermaßnahmen, beispielsweise des Bundes oder des Landes Niedersachsen, ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese Programme eine Kombination zulassen.

Weitere Informationen zur Förderung in Hemmingen: stadthemmingen.de

Lastenrad-Förderung in Lingen (Ems)

Über die "Richtlinie der Stadt Lingen (Ems) zur Förderung des käuflichen Erwerbs von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs " können Bürger*innen der Stadt einen Zuschuss erhalten. Ausschließlich als Privatperson bekommst du bis zu 500 Euro bzw. 25 Prozent der Anschaffungskosten für den Kauf eines neuen Lastenfahrrades oder -Pedelecs. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Lastenfahrrad - mit oder ohne Hilfsmotor - für eine Zuladung von mindestens 40 Kilogramm zugelassen ist.

Weitere Informationen zur Förderung in Lingen (Ems): lingen.de

Lastenrad-Förderung in Nordhorn

Bis zum 21. September 2021 konnten Bewohner*innen in Nordhorn einen Antrag auf eine Lastenrad- oder Lasten-Pedelec-Förderung stellen. Privatpersonen erhielten dabei einen Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Die Richtlinie wurde inzwischen vom landesweiten Förderprogramm abgelöst, dessen Fördertopf jedoch ausgeschöpft ist.

Sobald in Nordhorn neue Förderungen vergeben werden, informieren wir dich.

Weitere Informationen zur Förderung in Nordhorn: nordhorn.de

Lastenrad-Förderung in Oldenburg

Im Juni 2022 bot die Stadt Oldenburg eine Lastenrad-Förderung mit einer Summe von 100.000 Euro an. Für Bürger*innen, Vereine, Verbände sowie Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler*innen gab es ebenso die kommunale Förderung der Stadt Oldenburg, bei der die Anschaffung von Lastenrädern unter bestimmten Voraussetzungen gefördert wurde.

Bei maximal 800 Euro für Lastenräder wurden 50 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, bei Lasten-Pedelecs und Lasten-E-Bikes in Höhe von maximal 1.200 Euro wurden 33 Prozent der Anschaffungskosten gedeckt. Fahrradanhänger für maximal 150 Euro wurden mit 50 Prozent der Anschaffungskosten gefördert.

Das Budget ist bereits ausgeschöpft. Sollte es einen neuen Fördertopf geben, informieren wir dich hier.

Weitere Informationen zur Förderung in Oldenburg: oldenburg.de

Lastenrad-Förderung in Osnabrück

Im Jahr 2020 beschloss die Stadt Osnabrück ein kommunales Lastenrad-Förderprogramm mit einer Summe von insgesamt 200.000 Euro, welche im Juli 2020 um 200.000 Euro aufgestockt wurde. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Osnabrück sowie eingetragene oder gemeinnützige Vereine erhielten eine Förderung in Höhe von 33 Prozent der Anschaffungskosten bei maximal 750 Euro für Lastenräder und 2.000 Euro für Lasten-Pedelecs. Private Kleinstunternehmen mit Sitz in Osnabrück, Selbständige und Freiberufler*innen (mit Firmensitz oder Niederlassung in Osnabrück erhielten eine Förderung in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungskosten bei maximal 500 Euro für Lastenräder und 1.500 Euro für Lastenpedelecs.

Weitere Anträge sind leider nicht mehr möglich, da das Budget bereits vollkommen ausgeschöpft ist. Sollte der Fördertopf wieder aufgefüllt werden, informieren wir dich hier.

Weitere Informationen zur Förderung in Osnabrück: osnabrueck.de

Lastenrad-Förderung in Quakenbrück

Das Förderprogramm von Lastenbikes in der Stadt Quakenbrück war zunächst auf das Förderjahr 2022 beschränkt. Den einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro erhielten ausschließlich volljährige Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Quakenbrück hatten und das Lastenrad zum privaten Gebrauch einsetzen. Pro Haushalt war nur ein Antrag erlaubt.

Das Lastenrad durftest du nicht vor der Antragstellung kaufen. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses hingegen war der Kauf oder zumindest die verbindliche Bestellung eines Lastenrades. Eine Veräußerung des bezuschussten Cargobikes war erst nach Ablauf von 5 Jahren gestattet. Wurde diese Frist nicht eingehalten, war der Förderbetrag anteilig zurückzuzahlen.

Sollte eine neue Förderung veranlasst werden, informieren wir dich hier.

Weitere Informationen zur Förderung in Quakenbrück: artland.de

Lastenrad-Förderung in der Stadt Verden (Aller)

Die Stadt bezuschusst über das "Förderprogramm Lastenfahrrad in der Stadt Verden (Aller)" bis 2025 den Erwerb von Cargobikes ohne oder mit elektrischer Antriebsunterstützung. Gefördert werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Verden, private Kleinstunternehmen, Selbstständige sowie Vereine und Verbände mit Sitz in der Stadt Verden. Die Fördersätze der Brutto-Anschaffungskosten betragen bis Ende 2022 25 Prozent, maximal jedoch 1.250 Euro. Bis 2024 gibt es 20 Prozent, höchstens jedoch 1.000 Euro sowie maximal 1.000 Euro beziehungsweise 30 Prozent für den Erwerb eines gebrauchten Lastenfahrrads.

Die Cargobikes müssen ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter besitzen, mindestens eine Transportlast von 150 Kilogramm bewegen sowie eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm ermöglichen. Die Lastenräder müssen generell über einen Kilometerzähler verfügen. Auch Zubehör ist förderfähig.

Weitere Informationen zur Förderung in Verden: verden.de

Lastenrad-Förderung in der Gemeinde Wallenhorst

Seit 2022 ist die Förderung bereits ausgeschöpft. Die Gemeinde Wallenhorst bezuschusste zum einen den Kauf von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde. Zum anderen waren zulassungs- und versicherungspflichtige Lasten-Pedelecs mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern förderfähig. Bezuschusst wurden einmalig 1.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Kaufpreises.

Zu den Fördervoraussetzungen zählte ein verlängerter Radstand sowie eine Nutzlastenzuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nachträgliche Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern sind nicht förderfähig. Gleiches gilt für Lasten-Pedelecs, S-Pedelecs und gebrauchte Lastenfahrräder. Pro Antragsteller wird nur ein Lastenrad bezuschusst.

Sollte die Förderung in die Verlängerung gehen, informieren wir dich hier.

Weitere Informationen zur Förderung in der Gemeinde Wallenhorst: wallen.de

Lastenrad-Förderung in der Gemeinde Wedemark

In der Gemeinde fördert die Gemeindewerke Wedemark GmbH (GWW) auch E-Lastenräder. Nur Privatpersonen sind antragsberechtigt. Pro Haushalt gibt es für den Kauf eines E-Cargobikes einen Zuschuss in Höhe von 750 Euro.

Um den Zuschuss zu erhalten, musst du das E-Lastenrad im stationären Handel kaufen. Zudem muss die Transportmöglichkeit des E-Cargobikes fest bzw. unlösbar mit dem Lastenrad verbunden sein. Außerdem ist es erforderlich, dass das E-Lastenbike in der Lage ist, mehr Volumen aufzunehmen als ein konventionelles Fahrrad. Ferner hat die Versorgung des Cargobike mit Strom aus erneuerbaren Quellen zu erfolgen. Dazu ist der Nachweis eines Öko-Stromliefervertrages erforderlich.

Weitere Informationen zur Förderung in der Gemeinde Wedemark: gemeindewerke.wedemark.de


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Aktualisierungshinweise

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