Kaufberater Fahrradbeleuchtung
Fahrräder brauchen Licht. Um das zu verstehen, braucht es keine Paragraphen, denn sobald die Sonne versinkt, musst du einfach sehen können, wo du hinfährst. Dazu kommt: Alle anderen Menschen, die...
Sehen und gesehen werden ist ein entscheidender Punkt für die Sicherheit am E-Bike. Neben Scheinwerfern vorne und hinten sind auch Reflektoren wichtige Elemente der E Bike Beleuchtung. Daneben gibt es Bremslicht, Fernlicht und sogar Blinker. Einiges ist gesetzlich vorgeschrieben, anderes kann freiwillig am Bike angebracht werden, anderes wiederum ist nur in manchen Fällen erlaubt.
Bei der E Bike Beleuchtung unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Leuchtelementen. Zu den aktiven Ausstattungsprodukten zählt alles, was durch eigene Leuchtmittel strahlt, also
Als passive Beleuchtung werden jene Komponenten bezeichnet, die erst durch eine fremde Lichtquelle wahrgenommen werden können, wie
Bei der aktiven und passiven E-Bike- und Pedelec-Beleuchtung gibt es Teile, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, und andere, die freiwillig angebracht werden können, um die Verkehrssicherheit zusätzlich zu erhöhen.
Jedes E-Bike, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss gesetzlich über eine Beleuchtung verfügen, wenn die äußeren Bedingungen, also Tageszeit oder Wetterverhältnisse, dies erfordern. Das E-Bike-Frontlicht muss in zehn Metern Entfernung immer noch mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke ausstrahlen und darf den Gegenverkehr nicht blenden.
Eine rückwärtige Beleuchtung ist ebenfalls Pflicht. Während der vordere Scheinwerfer weißes oder hellgelbes Licht abstrahlen muss, ist beim E-Bike-Rücklicht eine rote Farbe vorgeschrieben. Die aktive Beleuchtung kann durch einen Dynamo mit Energie versorgt werden. Mit Akku und Batterie betriebene Elemente sind jedoch auch erlaubt.
Bestimmte passive Beleuchtungselemente sind ebenfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben. So muss das E-Bike mit folgenden Teilen ausgestattet sein:
Weitere E Bike Beleuchtung, die nicht vorgeschrieben, jedoch erlaubt ist, sind Bremslicht, Tagfahr- und Fernlicht sowie diverse Zusatz-Akkuleuchten. Dabei ist darauf zu achten, dass blinkende Lampen am Bike nicht zulässig sind. Eine Ausnahme stellt der Fahrtrichtungsanzeiger dar. Blinker dürfen am Pedelec jedoch nur dann angebracht werden, wenn es sich um ein mehrspuriges Bike handelt oder die Handzeichen nur schwer zu sehen wären.
In manchen E-Bike-Beleuchtungssets sind Brems- und Fernlicht bereits eingebaut.
Grundsätzlich benötigen alle Fahrräder, zu denen auch Pedelecs und E-Bikes gezählt werden, eine vorschriftsmäßige Beleuchtung, sobald sie am Straßenverkehr teilnehmen und es die Sichtverhältnisse erforderlich machen. Dies gilt für jeden Bike-Typ, vom City-Pedelec bis zum E-Mountainbike. Bei strahlendem Sonnenschein darf man auch ohne montierte Scheinwerfer unterwegs sein. Allerdings bedeutet dies, dass bei Einbruch der Dämmerung, oder wenn das Wetter umschlägt, das Fahrrad nur mehr geschoben werden darf. Mountainbiker nutzen oft Helm- oder Outdoor-Lampen für einen Night-Ride durchs Gelände. Sobald sie mit dem MTB wieder auf befestigte Straßen oder Wege zurückkehren, muss auf im Straßenverkehr zugelassene Fahrradbeleuchtung für E-Bikes gewechselt werden. E-Bikes, die über 25 km/h fahren, brauchen stets eine einsatzbereite Beleuchtung.
Viele E-Bikes sind bereits von vornherein mit einem straßentauglichen Beleuchtungssystem versehen. Wird das E-Fahrrad nachgerüstet oder mit einer neuen Lichtanlage ausgestattet, sollten einige Fragen im Vorfeld geklärt werden:
Eine funktionierende Beleuchtung ist bei schlechten Sichtverhältnissen, Dämmerung oder Dunkelheit für E-Bikes unverzichtbar. Scheinwerfer vorne und hinten sowie mehrere Reflektoren dürfen dann nicht fehlen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung gibt es auch zahlreiche Zusatzprodukte wie Brems- oder Fernlichter, die dafür sorgen, dass man mit seinem E-Bike noch besser im Straßenverkehr wahrgenommen wird.
Weitere Infos zur richtigen Fahrradbeleuchtung findest du in unserem Kaufberater Fahrradbeleleuchtung