Seitenstrahler & Reflektoren
(17 Produkte)Laut StVZO gehören Reflektoren, Katzenaugen und Seitenstrahler an jedes Fahrrad, wenn man damit im Straßenverkehr unterwegs ist. Hast du diese Anbauteile nicht an deinem Fahrrad, kann dies bei einer Polizeikontrolle zu einer Zahlung eines Verwarnungsgeldes führen. An das Fahrrad gehören mindestens ein weißer Frontreflektor, ein roter Rückstrahler (Reflektor), ein roter Großflächenrückstrahler, zwei Speichenrückstrahler an jedem Rad oder umlaufende Reflexstreifen auf beiden Seiten der Reifen sowie Pedalrückstrahler nach vorne und hinten. In den Lampen integrierte Front- und Rückstrahler sind ebenfalls erlaubt. Weitere Reflektoren sind zulässig und durchaus erwünscht. Wenn auch du dein Rennrad, Mountainbike oder Fixie im Straßenverkehr nutzt, gehören die genannten Strahler auch an diese Fahrräder. Hier im Shop wirst du fündig werden.
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