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E-Scooter mit Straßenzulassung (StVZO)

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E-Scooter mit Straßenzulassung – das gibt es zu beachten

Längst haben die wendigen E-Scooter die Innenstädte erobert. Sie dürfen im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) jedoch nur dann auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren, wenn sie über eine Straßenzulassung verfügen. Hierbei gibt es einiges zu beachten.

Welche Kriterien muss der E-Scooter erfüllen?

E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen

Um eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und damit die Straßenzulassung zu erhalten, gilt im Rahmen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung folgendes:

  • Die Höchstgeschwindigkeit des E-Tretrollers ist auf 20 km/h begrenzt
  • max. Motorleitung von 500 Watt
  • Vorder- und Rückbremse müssen vorhanden sein
  • Ausstattung mit LED Scheinwerfer vorne, Rückstrahler und Schlussleuchte hinten
  • Mindestalter des Fahrers: 14 Jahre
  • Versicherungspflicht, dokumentiert durch Versicherungsplakette
  • seitliche Reflektoren
  • Klingel

Außerdem solltest du auf das zulässige Gesamtgewicht sowie auf eine rutschsichere Trittplatte achten, die dir auch bei Regen Standfestigkeit gibt.

Gibt es E-Scooter ohne Straßenzulassung im Handel?

Nachdem die Verordnung im Sommer 2019 in Kraft getreten ist, ist die Straßenzulassung von E-Scootern im deutschen Handel zumeist deutlich gekennzeichnet. Wenn du ein Modell bei fahrrad.de kaufst, kannst du dir sicher sein, dass du in der Produktbeschreibung lesen kannst, ob es StVZO-konform ist.

Info: Eine E-Scooter-Fahrt ohne Betriebserlaubnis kann teuer werden – bis zu 70 Euro Bußgeld werden fällig.

Modelle ohne ABE kannst du nachrüsten und dir beim TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis geben lassen, sofern dieser die Nachrüstung abnimmt. E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen nur ausschließlich auf Privatgelände gefahren werden und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?

Beim Rollerfahren gibt es so einiges zu beachten und ein Unfall ist schnell passiert. Auch wenn es in Deutschland bisher keine Helmpflicht für die City-Flitzer gibt, solltest du dennoch einen Helm tragen. Denn auch bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h kannst du dich beim Zusammenstoß mit einem Auto ernsthaft verletzen. Da deine Hände jedoch am Lenker sind, kannst du möglicherweise nicht schnell genug reagieren, um dich abzustützen. Helme für Schutz und Sicherheit findest du ebenfalls hier im Online-Shop.

Wie ist die Akku-Reichweite eines Rollers mit Straßenzulassung?

Üblichlicherweise verbaut man bei einem E-Scooter einen Lithium-Akku. Die mögliche Reichweite variiert allerdings von Hersteller zu Hersteller sowie von Modell zu Modell. Bei einigen Rollern beträgt die Reichweite einer vollen Ladung bis zu 50 km, andere schaffen nur knapp 20 km. Nähere Informationen hierzu finden sich in der jeweiligen Produktbeschreibung. Die Testsieger in Sachen Reichweite können allerdings allesamt mit einer Straßenzulassung punkten.

Wo darf ich laut STVO meinen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter Straßenzulassung Plakette

Auf Gehwegen, Bundesstraßen sowie auf der Autobahn haben die Scooter nichts verloren. Mit Straßenzulassung darfst du auf folgenden Wegen mit deinem Elektroroller unterwegs sein:

  • Radwege
  • Radfahrstreifen
  • Fahrradstraßen
  • Straßen
  • Privatgelände wie Parkplätze (wenn dies der Grundstücksbesitzer erlaubt)

Prinzipiell sind Radwege immer vorzuziehen. Nur wenn es keinen Radweg gibt, darfst du auf die Straße ausweichen. Du musst dich an die gleichen Verkehrsregeln halten, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet auch, dass du an roten Ampeln halten musst.

Gibt es keine Radfahrer-Ampel, gilt die Verkehrsampel. Beachte, dass bei einer Nichtbeachtung des Rotlichts die gleichen hohen Strafen drohen wie für Autofahrer und Radfahrer.

Alkohol: Welche Promillegrenzen gelten?

Ob Straßenzulassung oder nicht: Betrunken fahren ist ein heikles Thema, auch bei Rollern. Denn auch hier gelten die in der STVO festgelegten Promillegrenzen. Bei einer Fahrt mit 0,5 bis 1,09 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg geahndet wird.

Info: Wer Ausfallerscheinungen beim Fahren zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille einer Straftat bezichtigt werden.

Bei einem Promillewert von 1,1 Promille und aufwärts begeht man eine Straftat, hier kann es richtig eng für dich werden: dein Führerschein kann dir entzogen werden, darüber hinaus gibt es Geldstrafen nach Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Welche Bußgelder gibt es bei Vergehen?

Die Bußgelder können recht hoch aus fallen. So können für das Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro fällig werden. Eine Fahrt ohne Versicherungskennzeichen kostet, auch wenn du das Kennzeichen besitzt aber vergessen hast es anzubringen, 40 Euro.

Auch nebeneinander Fahren ist laut STVO untersagt und kostet 15 bis 30 Euro. Eine abgelaufene Allgemeine Betriebserlaubnis kostet dich indes 30 Euro. Wenn dein Elektro-Tretroller nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, werden 40 Euro fällig. Das Fehlen einer Verzögerungseinrichtung kann mit 25 Euro geahndet werden.