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Nicht StVZO zugelassen
In Deutschland ist für den Betrieb eines Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr der Aufbau der Fahrradbeleuchtung gesetzlich in § 67 geregelt; dieser schließt die Zulassung von Akkubeleuchtung für Fahrräder über 11 kg aus. In der Praxis wird Akkubeleuchtung meist aber toleriert.
| Marke: |
Smart |
| Modellbezeichnung: |
Batterielampe |
| Leuchtmittel vorne: |
Typ: Glühlampe |
| Stromquelle: |
Akku / Batterie |
| Zusatzinformation: |
nur 82g auf Eurolochkarte mit QR-Clip-On Halter |
| Modelljahr: | 2012 |
Änderungen laut Hersteller vorbehalten.