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Nicht StVZO zugelassen
In Deutschland ist für den Betrieb eines Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr der Aufbau der Fahrradbeleuchtung gesetzlich in § 67 geregelt; dieser schließt die Zulassung von Akkubeleuchtung für Fahrräder über 11 kg aus. In der Praxis wird Akkubeleuchtung meist aber toleriert.
| Marke: |
Smart |
| Modellbezeichnung: |
Rücklicht |
| Leuchtmittel hinten: |
Typ: 1 LED |
| Stromquelle: |
Akku / Batterie |
| Energieversorgung: |
Batterien im Lieferumfang vorhanden: ja |
| Zusatzinformation: |
mit Befestigungsschrauben (Abstand von 50-80mm verschiebbar) mit integriertem Reflektor Kondensator-Standlichtfunktion |
| Modelljahr: | 2012 |
Änderungen laut Hersteller vorbehalten.